Sonntag, 26. November 2006

Der Advokat als Bilder-Stürmer

Im SPIEGEL 46 /2006 vom 13.11.2006 findet sich der Artikel: "Teurer Mausklick. Texte und Bilder aus dem Internet auf seine Homepage zu laden kann viel Geld kosten. Anwälte überziehen Web-Nutzer mit Lizenz- und Abmahngebühren." Ich beschließe daraufhin, alle Bilder aus meinem Blog rauszunehmen und gleichzeitig dafür zu plädieren, daß es ein Zitatrecht für Bilder gibt. Das könnte schlicht so aussehen: "Bilder die eine Auflösung von 250.000 (= z. B. 500 x 500) Pixel nicht überschreiten, fallen unter das Bild-Zitat-Recht (BZR) und dürfen, bei Nennung der Quelle, im Internet und in Büchern usw. frei und ohne Einschränkung verwendet werden. Begründung: Ist es anders wird das Recht auf freie Meinungsäußerung oft nicht wahrzunehmen. Genauer: ohne das Bild, über das man spricht, als Beleg, kann man einfach nicht sagen, worum es einem geht.

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