Freitag, 14. September 2007

Aspekte des Umgangstons im Netz: Drohen und Beleidigen

Natürlich frage ich mich auch gelegentlich, was ein Anonymus an Beleidigungen im Internet so alles von sich geben darf. Wird also so etwas von der Staatsanwaltschaft verfolgt oder ist das Sache einer Privatklage, bei der der Angepöbelte und Bedrohte die IP -- und den Menschen hinter der IP -- gefälligst selbst herauszufinden hat?

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