Dienstag, 13. Mai 2008

Kriminalität und ihre (Un-) Vergleichgarkeit

Gibt es eine Aufrechenbarkeit von Verbrechen? Ein 'Was ist schlimmer, X oder Y?' Menschlich nicht, juristisch schon. Denn die Schwere des Verbrechens wird in der Strafe ausgedrückt, und das Zeitmaß ist ein klarer Indikator. Dem Hamburger Abendblatt ist es zu danken, dass diese rechtsphilosophische Frage jetzt mit einem Beispiel versehen werden kann. Die Zeitung stellt Analogien her zwischen dem Fall Fritzl / Amstetten und dem Fall Lutz R. / Lauenburg. Bei letzterem hat eine Kripo-Beamtin, Marianne Atzeroth-Freier, gegen die Anweisung ihres Vorgesetzten weiter ermittelt und so einen Doppelmord aufgeklärt.

"Mehr als vier Monate befragt Marianne Atzeroth-Freier in ihrer Freizeit beharrlich die Opferfamilien, erstellt eine Liste von verschwundenen Gegenständen der beiden Frauen. Sie schafft es, den Staatsanwalt zu überzeugen, einen Durchsuchungsbeschluss für Lutz R.s Haus in Rahlstedt sowie sein Wochenendhaus in Basedow bei Lauenburg zu erwirken. Polizisten finden dort die zersägten Leichen von Hildegard K. und Annegret B. Lutz R. hatte sie in Fässer mit Säure gelegt und diese anschließend vergraben."
Wenn wir nun die beiden Fälle vergleichen? Entführungen und zwei Morde gegen Tochter-einsperren und Inzest. Was wiegt schwerer? Menschlich ziehen wir uns zurück ins Schneckenhas der Unvergleichbarkeit. Keine Antwort. Beides ist grässlich. Das muss reichen. Und juristisch?

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