Dienstag, 11. November 2008

M. at the end

Manchmal fallen mir am Abend die blödesten Kalauer ein, und ich schäme mich auch dafür: "Wenn mit einer Kamera auf dem Dach 24 Bilder in der Sekunde gemacht werden [...] [und damit] großflächig fotografiert wird, dann sei es kein "normaler" Verkehr mehr, sondern bedürfe einer Sondererlaubnis", sagte der Anwalt von Frau Klatten.

Das ist aber böswillig montiert. Das hierfür fies abgewandelte Original steht wieder mal hier.
Und dann erwacht, ein wenig ernsthafter, der Amateur-Jurist in mir. Wie steht es um den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes: "Es gibt [...] die Persönlichkeitsrechte, d. h. Google muss Personen und z. B. Autokennzeichen [bei seinem Street-view-Projekt] unkenntlich machen und macht es auch." Also, wenn ich morgen in München den Odeonsplatz fotografiere und das Bild ins Netz stelle, muss ich dann tatsächlich alle Gesichter und alle Autokennzeichen unkenntlich machen? Ich muss mir auch noch mal die Postkarten von Traunstein am Kiosk genauer ansehen. Ob da alles unkenntlich gemacht worden ist. ...

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