Montag, 16. März 2009

Ego-shooter und Logik

Ich habe es mir zur Angewohnheit gemacht, bestimmte Diskussionsbeiträge bei der Wikipedia, gleich in meinen Blog zu kopieren. Es gibt bei der WP zu viele Platzhirsche, die alles, was ihnen nicht relevant erscheint -- oft: weil sie es nicht verstehen --, einfach löschen. Also das hierhier. Mal sehen, was bei der WP daraus wird.
Argumentation / Besonderheiten 
Ich sehe, dass zwei sehr wichtige Dinge offenbar partout nicht zu vermitteln sind. Das eine ist das, was in der Aussagenlogik unter den Stichworten vom "notwendigen und hinreichenden Grund" behandelt wird. Mal etwas erweitert: Wenn a, b und c im Zusammenhang des Auftretens von Z vorkommen, dann kann sein (1) dass a allein zu zu Z führt. Also: Immer wenn a, dann Z. (2) a und b (oder a und b und c) müssen vorliegen, damit Z eintritt. a allein kann Z nicht bewirken. (3) a allein kann nicht zu Z führen, aber a ist immer (extrem häufig, ..., ziemlich oft) vorhanden, wenn Z auftritt. Also: "Ein Hauptvorwurf gegen sogenannte Killerspiele, nämlich dass deren Benutzung das Gewaltpotential bei den Spielern steigere, konnte im Verlauf einer Studie nicht belegt werden. So war beispielsweise das Verhalten von hyperaktiven Kindern nach dem Spielen von gewalttätigen Computerspielen weniger von Wut geprägt als vor dem Spielen." Solche Feststellungen haben mit der Amoklauf-Frage rein gar nichts zu tun. Leicht polemisch: Dass Ego-Shooter keine Kopfschmerzen verursachen, heißt nicht, dass sie nicht bei vorliegen von bestimmten Dispositionen als notwendiger Grund auftreten, der die Tat nicht bewirkt, sondern mit bewirkt. Oder sehr vereinfacht: Wenn 99,9 % der K.-Spieler keinerlei soziale Probleme haben, heißt das nicht, dass diese Spiele nicht bei 0,1% der Spieler zu (extrem) negativen Handlungen führen.
Das andere: "Ein weiteres Problem bei einem Verbot von „Killerspielen“ wäre, dass die in Deutschland verbotenen Spiele dann einfach über das Internet gespielt (bei Online-Spielen), heruntergeladen oder bestellt werden könnten. Ein Filter, der dies verhindern würde, wäre mit großem Aufwand zwar machbar, aber würde vermutlich vom Bundesverfassung gericht verhindert, da es sich hierbei um einen einschneidenden Eingriff in die Presse- und Informationsfreiheit handelt." Wenn ein Verbot nicht oder nur extrem schwierig durchgesetzt werden kann, kann daraus nicht gefolgert werden, dass das Verbot sinnlos ist. Nicht falsch verstehen, es ist nur um des Beispiels willen: Kinderpornographie wird man nie endgültig in den Griff bekommen. Das kann nicht heißen, dass man Kinderpornographie nicht verbietet und versucht, das Verbot durchzusetzen.
So, und auch das noch zur Zusammenfassung: Nach dem Attentat in der Virgina Tech wurde ein Ausbilder der amerikanischen Marines befragt, der sich (zu meiner Überraschung) für ein striktes Verbot von Killerspielen aussprach. Seine Begründung: Er wisse definitiv um deren Wirkung. Um den jungen Rekruten die vorhandene Tötungshemmung wegzutrainieren, würden sie mit solchen Spielen "behandelt". Das wirke, wie er wisse, verlässlich. Und es wirke mit extremer Wahrscheinlichkeit auch bei 'normalen' Jugendlichen."

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