Sonntag, 29. März 2009

Urheberrecht 1

Das Kopiere ich jetzt einmal hier her. Weil es sich gerade so fügt.
Ende der Urheberrechtsüberlegungen
Vorläufiges Ende der Urheberrechtsüberlegungen. Der wer-weiss-was.de-Teilnehmer, der mir am ausführlichsten geantwortet hat, bietet an, die Sache aus fundiert-juristischer Sicht zu behandeln. Das bräuchte allerdings Zeit. Ich antworte ihm, zugegeben etwas förmlich:
Dank für die nochmalige Beschäftigung mit dem Thema! Wenn ich jetzt sage, daß ich Sie nicht ausnützen und Ihre Zeit nicht über Gebühr in Anspruch nehmen möchte, so ist das keine vorgeschobene Ablehnung Ihres juristischen Ansatzes. [...] Ich glaube freilich [...]: daß wir von verschiedenen Positionen an die Sache herangehen und Gefahr laufen, aneinander vorbeizureden. Es geht mir ja um kein persönliches und um kein aktuelles Problem. Was das Veröffentlichen angeht, so habe ich schon herausgefunden, daß ich einfach auf Bilder verzichte und an die Stelle Beschreibungen und, soweit es um Internet-Vorhandenes geht, einen Link angebe. Das mit der Bildbeschreibung im umrandeten Kasten ist da nur ein spielerisches Aperçu.
Spielerisch, theoretisch, kulturkritisch. Auch: um zu zeigen, daß es Verzahnungen und Rückkopplungen auch im Rechtssystem gibt, die zu Gedanken- und Spitzfindigkeitsspielen nachgerade einladen. Wobei immer zugestanden sei, daß es da gedankliche Inkompatibilitäten gibt. Ein wechselseitiges über den Dingen stehen, die mich immer an die zwei Seiten, die eine sind, beim Möbiusband denken lassen. 
Vorher hatte ich noch ein paar Fragen umrissen, aber die kommen wohl wirklich aus einer anderen, jedenfalls nicht aus einer juristischen Ecke. Ich finde es halt auch immer reizvoll, daß juristisch denkende Menschen so tun, als hätten sie eine Sicht auf eine 'wirkliche Welt', die einem Nicht-Juristen verschlossen ist. In Wirklichkeit haben sie natürlich eine Denkweise, die die Welt nur anders einteilt als es bei anderen Leuten der Fall ist. Die grundsätzliche, wenn auch sicherlich interessant Schwierigkeit: das Recht geht ja, zumindest der anerkannten Doktrin nach, vom Volke, nicht von den Juristen aus. Wenn sich in der Welt der Juristen daraus etwas formt, das sich vom Volk entfernt, ist das zunächst einmal ein Problem des juristischen Systems, nicht ein Problem des Volkes. 
Habe ich "diese meine Einlassungen" an die Adresse des WWW-Antwortenden eigentlich schon aufgenommen.? Wenn ja, nehme ich sie später hier wieder raus.
"Erstirbt nicht jede lebendige schriftliche Kommunikation, wenn man jedes Wort und Bild dreimal rumdrehen muß, bevor man es in irgendeiner Form anführt und kommentiert?" Und:
"Gibt es da nicht im Bereich der von Juristen doch gerne angeführten "guten Sitten" und der "herrschenden Meinungen" etwas, das besagt, daß eine zu enge Auslegung des Urheberrechts in Richtung "Willkür der Streithansel" führen kann; denn allein die Androhung mit rechtlichen Konsequenzen, unabhängig davon, ob diese Androhung selbst rechtens ist bzw. Aussicht auf Erfolg vor Gericht hat, ist natürlich ein probates Mittel, um einige andere hohe Rechtsgüter, nämlich die Meinungs- / Presse- / Veröffentlichungsfreiheit in der Tendenz auszuhebeln.
Und: "Fehlt nicht ein deutliches und bekanntes Gesetz, das eine Urheberrechtsklage, die zu keinem Erfolg führt, selbst als schadensersatzwürdiges Vorgehen einstuft. Oder gibt es das auch schon, und ich kenne es wieder nicht?"
(Vielleicht überflüssig zu betonen: Zum Urheberrecht habe ich durchaus ein gutes, ja ein sehr gutes Verhältnis, denn ohne ein solches Recht hätte das professionelle Veröffentlichen wenig bis gar keinen Sinn. Es geht mir nur um die Grenzbereiche im Sinne der vorher angeführten Punkte.)
Schluß und endlich: Da wollen junge Künstler nichts anders als endlich berühmt werden, und dafür, daß sie einmal vor hundert Leuten singen dürften, würden sie gerne 1000 Euro zusammenkratzen. Und sind sie dann welt- oder doch wenigstens deutschlandberühmt, dann klagen sie, daß sie kein Privatleben mehr haben und wollen alles, aber auch alles bezahlt haben. Das nennt man, glaube ich, die 'Dialektik des Ruhms'.

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