Freitag, 3. September 2010

Datenschutz und ...

Das war wohl mal, wenn ich die gerade gehörte Nachrichten richtig verstanden habe.

Aus unserem Berichtsbereich: Das Rechtsgut der 'informationelle Selbstbestimmung' als Mittel, damit ... [hier setzen wir nach Gusto eine treffende Personenbezeichnung ein] ihre angestammten Vorlieben weiterhin voll ausleben können.

"Die Verkehrsüberwachung mittels Videoaufnahmen ist nach Auf- fassung des Oberlandesgerichts Oldenburg verfassungswidrig. Die Aufnahmen verstoßen laut einem Urteil gegen die Grundrechte von Autofahrern.
Eine solche Überwachung stelle einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 1 und 2 des Grund- gesetzes dar, stellte das Oberlandesgericht (OLG) in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss fest."

Die Frage ist natürlich, wie -- das heißt, mit welchem Anteil an gesundem Menschenverstand innerhalb der allgemeinen Denk- fähigkeit -- man in Deutschland Richter werden kann. (Ich habe so einige persönlich erlebt, an deren psychischer Stabilität ich so meine Zweifel hatte.) Geht es vielleicht doch so, dass der Richter sich sagt: "Ich fahr ja auch schon mal bei Tempo 190 km/h auf 2 Meter auf, um diese langsame Mutti vor mir, mit ihren lächerlichen 140 Sachen von der Überholspur zu bringen! Jetzt muss ich nur die richtige Formulierung finden, damit ich das auch weiterhin unbeobachtet tun kann. Artikel 1 und 2 GG? Hm, ja. Das ist gut."

Welches Gericht hat nun neuerlich Recht gesprochen?

Ich habe noch einmal gesucht und nichts gefunden. Auch ein Zeichen.

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