Mittwoch, 9. Februar 2011

H&M -- Das Urteil

Ein Satz aus der WELT Online, von heute, gemacht wie für's linguistische Proseminar:


HECKHOFF UND MICHALSKI

AACHENER AUSBRECHER KOMMEN WOHL NIE MEHR FREI

SIE SIND ZWAR KEINE "ZOMBIES", WIE DAS GERICHT FESTSTELLTE. DENNOCH VERHÄNGTE ES FÜR DIE AACHENER AUSBRECHER SICHERUNGSVERWAHRUNG.

Hat das Gericht festgestellt, dass die beiden Zombies sind, in Wahrheit sind sie es nicht? Oder sind H. und M. keine Zombies, und das hat das Gericht denn auch festgestellt?

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Und weil wir schon mal dabei sind, noch ein Wort zu deutschen Gerichten und Verfahrensdauer-Prognosen. So stand im FOCUS, am Donnerstag, den 20. Mai 2010:

Heckhoff war am vierten Tag der Flucht in Mülheim an der Ruhr gefasst worden, sein Komplize Michalski zwei Tage später auf einem Fahrrad in Schermbeck am Niederrhein. Im Prozess wird den beiden Schwerverbrechern Menschenraub, Erpressung und Geiselnahme zur Last gelegt. Der mitangeklagte JVA-Bedienstete muss sich unter anderem wegen Gefangenenbefreiung und Bestechlichkeit und Beihilfe zum Raub verantworten. 17 Verhandlungstage sind angesetzt, das Urteil soll Mitte Juli verkündet werden.

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