Freitag, 18. Februar 2011

Plagiat 3: Begriffsverwirrung

Es scheint ein Problem zu geben mit dem Begriff 'Plagiat'. Manche -- auch der Herr Minister -- scheinen davon auszugehen, dass ein Plagiat dann vorliegt, wenn ein Text von A bis Z abgekupfert ist. Wenn also der eigene Name über einen fremden Text gesetzt wird. 

In der Wissenschaft ist das aber anders. In der Wissenschaft liegt ein Plagiat auch dann vor, wenn nur einige Stellen nicht ausgewiesen worden sind. Natürlich kann einer mal eine falsche Seitenzahl bei einem Zitat-Beleg setzen oder ein falsches Buch angeben, weil er einen falschen Zettel vor sich hatte. Aber dass man einen fremden Text in den eigenen Text wortwörtlich ohne Anführungszeichen und Beleg einfügt, das geschieht nicht versehentlich. Dann könnte einer auch versehentlich ein Auto bauen, obwohl er nur mit Metallteilen rumgespielt hat. 

Eine Vermutung, von der ich nicht gehört habe: dass zu Guttenberg einer Sekretärin einen Stapel Papier hingelegt hat, damit sie Angestrichenes abschreibt, und dass die Frau vergessen hat, die Stellen zu kennzeichnen. Das war nicht ihr expliziter Auftrag. Und dann hat er aus Abgeschriebenem, von dem er nicht mehr wusste, dass es gar nicht von ihm stammt, seine Doktorarbeit kompiliert.

Und was die Bayreuther Kommission auch prüfen sollte: Wieso man nicht standardmäßig vor Beginn einen Hinweisbogen bekommt, auf dem noch einmal steht, was auf keinen Fall sein darf. Denn, nicht vergessen: einen fremden Gedanken anzuführen, das ist nicht verboten! Wenn man nicht dauernd zitieren will, dann tut es eine Formulierung wie: 

Ich folge in den nächsten Abschnitten der Auffassung von XY, bes. S. 112 - 123. 

Und dann paraphrasiert man munter drauf los und schreibt die Sache "mit eigenen Worten" hin. So etwas gilt nicht als Makel, sondern  als Ausweis der Belesenheit, und das kann doch jeder, der halbwegs schreiben kann.

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