Dienstag, 22. Februar 2011

Urteil im Krimi-Prozess

Das wollte ich schon immer mal festhalten. Jetzt denke ich zufällig daran.

13.01.2003
Münsteraner Krimi-Posse
Wilsberg und der zornige Professor

Von Kristina Wahl

Weil er sich in einem Lokalkrimi verunglimpft fühlt, zieht ein Münsteraner Hochschullehrer vor Gericht. Aus Angst vor einem Karriereknick will er ein Verkaufsverbot des jüngsten Romans aus der "Wilsberg"-Reihe erstreiten. Der Krimi-Autor indes kann darüber nur lachen.



.Keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Übereinstimmung mit realen Orten und Personen

Das Landgericht Münster hat im Prozess des Privatdozenten Dr. Klaus Siewert gegen den Grafit Verlag und seinen Autor Jürgen Kehrer geurteilt: Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Klägers durch den Krimi „Wilsberg und der tote Professor“ sei nicht gegeben.
Selbst wenn eine solche vorläge, sei die Tätigkeit von Autor und Verlag durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt. Es sei der hier verwendeten Kunstgattung des Kriminalromans mit Lokalkolorit wesensimmanent, dass es gewisse Übereinstimmungen mit der Realität gebe. Mache man die Veröffentlichung und Verbreitung des Romans davon abhängig, dass keinerlei Übereinstimmung mit realen Orten und Persönlichkeiten erkennbar bleibe, nähme man der hier verwendeten Kunstgattung gerade ihr prägendes, wesenseigenes Merkmal. Eine derartige Untersagung liefe auf eine komplette Verdrängung der hier vorliegenden Kunstgattung hinaus und würde die Kunstfreiheit nicht nur einschränken, sondern eliminieren. (AZ 12 0 601/02) Ob der unterlegene Kläger Rechtsmittel einlegen wird, ist noch nicht bekannt.
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Mehr, für den Interessierten!

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