Montag, 28. Februar 2011

Weder unter Terrorverdacht, noch ...

Wieder ein Beispiel dafür, dass man sich der Frage stellen muss, was lassen wir um der (Daten-) Freiheit willen denn so durchgehen? Terror und Kapitelverbrechen werden bekämpft. Und die Leute, die Aids-Medikmente, die für Südafrika bestimmt sind, in Deutschland verkaufen und dabei den großen Reibach machen, die dürfen nicht mit "illegaler Software" überwacht werden? Kann ja sein, dass das Beschlusslage ist. Aber das sollte man offen sagen.

[...] Doch der betroffene kaufmännische Angestellte steht weder unter Terrorverdacht, noch wird er eines Kapitalverbrechens beschuldigt. Gegen den Landshuter läuft seit 2008 ein Ermittlungsverfahren wegen "banden- und gewerbsmäßigen Handelns und Ausfuhr von Betäubungsmitteln". Er ist in einer Firma angestellt, die Psychopharmaka vertreibt. In Deutschland legal, im Ausland möglicherweise nicht - das ist strittig. Die Polizei nutzte die Spionage-Software jedenfalls nicht zur Gefahrenabwehr, sondern um eine mutmaßliche Straftat aufzuklären.

Ausgerechnet in Bayern regiert seit 2008 die FDP mit, die sich in Sachen Online-Durchsuchung als Vorkämpferin der Bürgerrechte profiliert hat. Schon in den Koalitionsverhandlungen mit der CSU hatten die Liberalen gegen das Ausspähen von Computern gewettert. Und kürzlich beschied die bayerische Landesvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Funktion als Bundesjustiz- ministerin dem verärgerten Bundesinnenminister, mit ihr werde es keine neue Ausweitung der Anwendung von Spionage-Software geben.


Es muss einmal die Skala des falschen Verhaltens aufgemacht werden, von der einfachen Ordnungswidrigkeit bis hin zum Kapi- talverbrechen. Und dann fragen wir, bei welcher Stelle  der Skala welche Mittel eingesetzt werden dürfen.

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