Mittwoch, 28. Dezember 2011

Vorratsdatenspeicherung

Wie widerlegt man den Satz: "Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten"?


Antwortmöglichkeiten:

"Einen solchen Satz muss man nicht widerlegen. Es ist einfach und ohne Begründung nicht zu akzeptieren. "

...

"Einen solchen Satz muss man nicht widerlegen. Es ist einfach und ohne Begründung richtig und akzeptabel."

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