Donnerstag, 17. Mai 2012

Hochstapelei und die Wikipedia

Noch so'n Fund!

"Die Hochstapelei als solche, also rein die Tatsache, dass ich z.B. erzähle, ich sei Flugkapitän oder ich hätte einen soooo grossen Fisch gefangen oder ich sei mit der Blondine dort hinten auch schon im Bett gewesen, ist nicht strafbar, und ich kenne kein Strafrecht, wo das strafbar wäre. (Sonst müsstest Du jeden Abend kneipenweise Leute verhaften.) [...] --Dr. Nachtigaller, 6. Apr. 2009 

Natürlich ist Hochstapelei "als solche" nicht strafbar. Konkludenter Beweis: Täglich editieren in der Wikipedia selbst ernannte "Fach- leute" ohne jede strafrechtliche Sanktionierung ! :-) --217.9.63.72, 6. Apr. 2009"