Donnerstag, 13. September 2012

Schrägstrich und Leerzeichen

Das wollte ich schon lange einmal anmerken, und heute habe ich es getan:

Im Arttikel: "DIN 5008 verlangt, den Schrägstrich kompress, also ohne vorangehendes oder nachfolgendes Leerzeichen zu setzen, bspw. „Schuljahr 2014/2015“."

Die Sache ist oben schon angesprochen worden. Ich mache dennoch noch mal einen eigenen Punkt auf.

Natürlich kann man es, vor allem nach der Rechtschreibreform, so halten, dass man sagt: "Wer über ein Schreibproblem nachgedacht hat und irgend etwas für besser findet als die offizielle Regelung -- der darf das auch tun!" Dennoch kommt einem die DIN-Regelung in Sachen "Schrägstrich und kein Leerzeichen" absolut widersinnig, ja absonderlich vor. Das wichtigste Argument: Es wird bei automatisiertem Umbruch ein Zeilenumbruch an einer Stelle verhindert, wo alles für den Umbruch spricht. Im Übrigen bin ich auch der Meinung, dass der Schrägstrich zwischen _zwei_ Leerzeichen gehört. Er ist ja weder Teil des ersten noch des zweiten Worts usw.

Könnte man Entsprechendes in dem Artikel selbst anmerken oder muss man sich, obrigkeits- und autoritätsgläubig wie wir Deutschen nun mal sind, mit dem Offiziellen begnügen?" (Wikipedia, Diskussion 'Schrästrich')

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"Gräfin Typo" -- schöner Nickname! -- hat tatsächlich schnell, vernünftig, verständlich geantwortet. Auszug:
  • Die im Duden wiedergegebene Regelung aus der DIN 5008 ist nicht widersinnig; sie ist allerdings eine stark komprimierte und vereinfachte Darstellung eines komplexeren Sachverhalts.
  • Es ist zu unterscheiden:
    1. Kurze Fügung (Wintersemester 1998/99) – hier dürfen keine Leerzeichen stehen, und es darf auch kein Zeilenumbruch vor der 99 erfolgen.
    2. Lange Fügung, womöglich auf einer Seite mehrgliedrig (31. Dezember / 1. Januar) – hier müssen Leerzeichen stehen; gern so, dass der Schrägstrich auf der vorangegangenen Zeile verbleibt.
    3. Bei mittellangen Wörtern wäre auch unter dem Gesichtspunkt des Zeilenumbruchs die Schreibung mit Leerzeichen günstig.
  • Der Duden zieht sich elegant aus dieser Detaildiskussion, indem es im Kapitel „Textverarbeitung und E-Mails“ heißt:

    Vor und nach dem Schrägstrich wird im Allgemeinen kein Leerschritt angeschlagen.
  • Die DIN 5008 ist außerhalb der Bürokommunikation für niemand verbindlich. Auch wenn sie auszugsweise im Duden wiedergegeben ist, haben die dortigen typografischen Regeln keinen amtlichen Gesetzescharakter.