Dienstag, 30. April 2013

Ad-hoc-pflichtig -- was ist das?

In der Sache: Ich finde, dass Götze nicht unbedingt zu den Bayern gehen müsste. Wenn Hoeness schon gesagt hat, die Liga müsse schauen, dass es nicht langweilig wird.

Zur sprachlichen Seite:

""Der Weggang eines Leistungsträgers bei einem börsennotierten Fußballclub ist ad-hoc-pflichtig", sagte der Vizepräsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Klaus Nieding, dem "Focus": Dazu bedürfe es nicht erst einer offiziellen Bestätigung." (n-tv online)

Das ist mal eine neue Verwendung von ad hoc! Aber wer weiß -- vielleicht eine fachsprachliche? Normalerweise bedeutet ad hoc ja: aus der Lamäng heraus, einfach so, ohne systematische Begründung. Das kann es aber hier nicht sein. Aber -- schaumer mal was die Nachforschungen so ergeben.

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Ok, schon geklärt, mal über die Wikipedia:

"Als Ad-hoc-Publizität werden die Publizitätspflichten von Emittenten, die im deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt sind, bezeichnet. Die aus diesen Pflichten resultierenden Mitteilungen werden als Ad-hoc-Mitteilung, Börsenmitteilung oder oft auch Pflichtmitteilung bezeichnet."

Das verschiebt das Problem allerdings nur. Denn eine Pflichtmitteilung als Ad-hoc-Publizität zu bezeichnen ist auch wieder daneben. Aber -- wer die Macht und das Geld hat, der regelt halt auch die Sprache auf seine Weise. Ich lege mir das jetzt mal so zurecht: 'Wenn die Geschäftsf´ührung eines börsennotierten Unternehmens recht kurzfristig wichtige Entscheidungen trifft, dann muss sie das den Aktionären auch kurzfristig mitteilen, damit die ggf. in die Entscheidungeingreifen können.' Der Haken hier, im Konkreten: Mario Götze hatte doch einen Passus im Vertrag, dass er aussteigen darf, wenn ein anderer Verein bereit ist, 37 Mio. zu zahlen. Was blieb da noch für ein Spielraum für Ad-hoc-Mitteilungen?