Freitag, 27. September 2013

Stephan Schäfer - S&K und die Sprachregelung

Von S&K war hier schon die Rede. Nun das Neue. Er ist aus dem Fenster gesprungen, der "eine der beiden". Und natürlich die Frage, wie Zeitungen auf den Gedanken kommen können, dass einer, der mit Handschellen gefesselt aus einem 6 Meter hoch gelegenen Fenster springt, einen Fluchtversuch unternommen haben könnte. Es ist dies die Fortsetzung jener antrainierten Sprachkorrektheit, die einen Mörder, der von 10 Zeugen gesehen wurde, wie er jemand erstochen hat, bis zur Verurteilung als "mutmaßlichen Mörder" bezeichnet. O, diese Hyperkorrekten!

Ja, und der FOCUS schreibt dem entsprechend:

"Mutmaßlicher S&K-BetrügerParty-Makler flieht in Handschellen durchs Gerichtsfenster"

Der SPIEGEL fasst die Sache auch "mutmaßlich":

Frankfurt am Main - Beim Zivilprozess gegen die mutmaßlichen Finanzbetrüger von S&K hat sich eine Tragödie ereignet: Einer der beiden Firmengründer, Stephan Schäfer, hat sich nach Angaben eines Sprechers des Frankfurter Landgerichts bei einem Sprung aus einem Fenster schwer verletzt. Ob es sich um einen Flucht- oder um einen Suizidversuch handelte, ist bislang unklar.

Man möchte den Zeitungsleuten zurufen: "Er wird nicht ins Gefängnis geworfen, bevor er verurteilt ist, keine Angst! Aber lasst bitte dieses blöde mutmaßlich weg!"

Sie werden zurückschreien: "Aber wie sollen wir ihn dann denn nennen?"

"'Der wegen schweren Betrugs angeklagte Stephan Schäfer' ist es! Der Angeklagte!" rufen wir. Und anschließend, wenn es denn so kommt, dann ist er 'der wegen schweren Betrugs verurteilte."