Freitag, 19. Februar 2016

Der Sodomisten-Verein Zeta

Wenn die Selbstverständlichkeiten langsam absterben und ein Land und unter Gründung der unterschiedlichsten Vereine ganz langsam vor sich hin verblödet. Dann sind wir in der Gegenwart angelangt.

"Verbot von Sex mit Tieren bestätigt | Bundesverfassungsgericht lehnt eine Klage gegen das Tierschutzgesetz ab. | KARLSRUHE (cra). Die Vergewaltigung von Tieren darf verboten werden. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Es sei aber nicht jeder Sex mit Tieren verboten. Konkret geht es um eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 2012. Seitdem drohen Bußgelder bis 25 000 Euro, wenn jemand ein Tier für sexuelle Handlungen "nutzt" und es dadurch "zu artwidrigem Verhalten zwingt". Bis 2012 war Sex mit Tieren nur verboten, wenn er zu erheblichen Verletzungen des Tieres führt. | Tierschützern ging das Verbot nicht weit genug. Sie wollen den Sex mit Tieren als Straftat verfolgt wissen und nicht nur als Ordnungswidrigkeit. Der Sodomisten-Verein Zeta lehnte das Gesetz dagegen ab, weil Sex zwischen verschiedenen Arten nicht "artwidrig", sondern in der Natur üblich sei. Bloße Moralvorstellungen dürften nicht zu Verboten führen." (badische-zeitung.de)

Wie heißt noch mal der Vorsitzende des Sodomisten-Vereins Zeta? Ja, tatsächlich: Kröte

"Zwei Zeta-Sympathisanten – ein Mann und eine Frau – legten daraufhin Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz ein. Das generelle Verbot von Sex mit Tieren verletze ihr sexuelles Selbstbestimmungsrecht. Außerdem sei das Gesetz viel zu unbestimmt. Das Verfassungsgericht sah keine Verletzung von Grundrechten. Der Gesetzgeber dürfe diese im Interesse des Tierschutzes durchaus einschränken. Er habe dabei einen weiten Beurteilungsspielraum. Die Regelung sei auch verhältnismäßig, gerade weil es nur um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat geht. Die Regelung sei zudem bestimmt genug, so die Verfassungsrichter. Was "artwidrig" ist, könnten Gerichte auslegen. Es sei nur verboten, das Tier zu etwas zu "zwingen". Erforderlich sei dabei körperliche Gewalt oder ähnliches. Die Richter klärten die Kläger auf, dass gar nicht jeder Sex mit Tieren verboten ist, sondern nur der erzwungene."

Demnächst auf dem Deutschen Richtertag das Fachreferat von Dr. jur. Eugen Oberlau zur Frage: "Wie erklären Tiere ihr Einverständnis zum Sex mit Menschen?"

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Nun ja, eine Meldung ist sicherlich ein Zufall:

"„Mir war speiübel, als ich sie fand“, berichtet der Kuhbauer der Schweizer Zeitung „le matin“. Als er am Sonntagmorgen seine Rinder auf die Weide treiben wollte, fand er das schwer verletzte Tier. Später stellte sich heraus, dass ein 19-Jähriger sich an dem Tier vergangen hatte. | Die Kuh habe man aufgrund der Verletzungen notschlachten müssen. Die Polizei ermittelt derzeit gegen den Täter aus Fribourg. Er befinde sich Informationen des „Blick am Abend“ zufolge in Präventivhaft und unter psychologischer Aufsicht." (focus.de)