Donnerstag, 21. April 2016

Sprachwissenschaft als Rechtswissenschaft

Bei den Juristen, so sagt man, und bei Gesetzgebungsverfahren bestünde die Kunst darin, zu berücksichtigen, dass eine Gesetzesänderung in viele andere Gesetze eingreift und dass das berücksichtigt werden müsse. Es zeigt sich, dass dies bei sprachlichen Nominierungen nicht anders ist. Nehmen wir den folgenden schlichten Satz:

"Ich habe mich gewundert, dass sich ganz leicht 20 Liegestütze machen konnte, und dann nicht ausgepowert war, sondern Lust hatte weiter zu machen."

Wenn wir, was die neue Rechtschreibung nahelegt, weiter zu machen in drei Wörtern verschriftlichen, dann gehört da ein Komma hin, weil es sich ja um einen erweiterten Infinitiv handelt; schreiben wir hingegen weiterzumachen in einem Wort, dann wird vorher kein Komma gesetzt, weil es sich ja um einen einfachen Infinitiv handelt. (Ja, ja, ich weiß, beim erweiterten Infinitiv muss man nicht unbedingt mehr ein Komma setzen; aber diese Regel hat nun wohl kaum ein professionell Schreibender mitgemacht. Die Zeitungen setzen ihre Kommata nach wie vor.) 

So kompliziert ist also das sprachliche Regelwerk, und die Sprachgelehrten müssen komplex denken wie die Juristen.