Mittwoch, 14. September 2016

Ein mutmaßlicher litauischer Autodieb

Zufallslektüre, via Google News gefunden:

"Ein mutmaßlicher Autodieb hat sich in der Nacht eine filmreife Verfolgungsjagd mit der Düsseldorfer Polizei geliefert. Die Fahrt endete im Uni-Parkhaus, wo der 37-Jährige mit seinem Geländewagen eine Mauer durchbrach und aus dem ersten Stock in die Tiefe stürzte. | Um kurz nach Mitternacht soll der 37-jährige aus Litauen nach Polizeiangaben einen fabrikneuen Geländewagen vom Areal eines Autohauses in Mönchengladbach gestohlen haben. Schon dort habe der Mann mit dem gestohlenen Fahrzeug ein Tor durchbrochen, um zu flüchten. |...| Begleitet von Notarzt und Polizei wurde der mutmaßliche Autodieb in ein Krankenhaus gebracht. Nach Polizeiangaben war er aber nur "minimal verletzt", da alle Airbags beim Sturz des Wagens ausgelöst hatten. Der Mann wurde über Nacht in Polizeigewahrsam genommen und am Mittwochvormittag wieder freigelassen. Er hat bei seiner ersten Befragung durch die Polizei eingeräumt, vor der Tat Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. | Der Unfallfahrer wurde erst vor wenigen Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Er war zuvor bereits wegen schweren Diebstahls in Erscheinung getreten, sagte ein Polizeisprecher. Gegen ihn wird noch immer wegen früherer Delikte ermittelt. Der 37-Jährige lebt in Mönchengladbach." (rp-online.de)

Anmerkung: Wieder mal das schöne und politisch hochkorrekte mutmaßlich. Der Mensch hat das Auto geklaut, rast davon, wird gleich darauf geschnappt, aber: Er ist nur mutmaßlich der Dieb. Er könnte ja seine Seele während der Fahrt mit einem Außerirdischen getauscht haben. Dann: Er ist gerade aus der Untersuchungshaft raus, aber: weil er sowas wie einen festen Wohnsitz hat -- den er, denkt der juristische Laie, natürlich jederzeit verlassen könnte, um nach Litauen oder sonstwohin zu gehen, worauf er dann kostenaufwendig (!) gesucht werden müsste -- also gut, er wird gleich wieder entlassen. Ab welchem Tatbestand wird man in Deutschland eigentlich nicht sofort wieder entlassen, nachdem die Blutprobe entnommen worden ist? Wenn man ohne festen Wohnsitz ist und Radieschen geklaut hat?

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"Am 1. April 1984, neun Monate nach dem Tod von Karen Oehme, holte er eine 29-Jährige, die er flüchtig kannte, zu Hause ab und fuhr mit ihr auf einen einsamen Feldweg. Dort zwang er die Frau zu Oral- und Analverkehr. Er legte ihr eine Strumpfhose locker um den Hals und drohte, sie umzubringen und in den Rhein zu werfen. Die junge Frau wurde zweimal vergewaltigt, wie Karen Oehme im Jahr zuvor. Nach zehn Stunden fuhr er sie nach Hause. | Im November 1985 suchte sich M. ein weiteres Opfer, diesmal eine 20-Jährige. Er würgte sie und vergewaltigte sie zweimal, außerdem spielte er bedrohlich mit einem Wollschal. | Die Frau merkte sich das Kennzeichen seines Wagens. Am nächsten Tag wurde M. festgenommen. Gegen Auflagen ließ ihn das Gericht noch am selben Tag wieder laufen: einen Vergewaltiger, einschlägig vorbestraft, offenbar Wiederholungstäter. (SPIEGEL)