Mittwoch, 30. November 2016

Disco an Karfreitag

So, nachdem ein Posting mit der Überschrift "Ein Nachtrag" bei SPIEGEL Online einfach verschütt gegangen ist, mache ich mir die Mühe, es hier noch einmal zu rekonstruieren.

Die SPIEGEL-Meldung war also die:

"Bundesverfassungsgericht | Bayern muss Tanzverbot an Karfreitag lockern | In Bayern sind öffentliche Partys am Karfreitag verboten - ohne Ausnahme. Das ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht rechtens. | Mittwoch, 30.11.2016 || Das Bundesverfassungsgericht hat das strikte Verbot von Tanz und Unterhaltungsveranstaltungen am Karfreitag in Bayern gekippt. Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit statt."

Meine Meinung dazu:

Das gibt es schon lange: Städter, die in ein Dorf ziehen, von wegen der Ruhe, und kaum da angekommen klagen sie gegen das Läuten der Kirchenglocken, gegen krähende Hähne und gegen die Misthaufen vor den Bauernhöfen. Was hat das mit den BVG-Urteil zu tun? Da kommen dann die Zuagroastn, die Preußen, vor allem auch die aus dem Osten, weil es hier in Bayern so schön ist, weil es Arbeitsplätze gibt und weil die Kultureinrichtungen groß und die Biergärten gemütlich sind. Und dann möchten Sie ihre Berliner Discokultur mitbringen und hier zu jeder Zeit Remmidemmi machen. Warum gehen Sie nicht nach Berlin und Brandenburg? Da können sie dann immer feiern, auch am Karfreitag. In Bayern is a Tradition, dass a Ruah is, von Gründonnerstog bis Karsamstag. Wer des net wuill, joa mai -- dann schlaichts eich halt.