Montag, 19. Dezember 2016

Datenschutz - Täterschutz?

Manchmal weiß ich nicht -- die Frage kommt einfach: "Sind die denn noch bei Trost?"

Berlin - Der mutmaßliche U-Bahn-Treter von Neukölln sitzt seit Sonntag in Untersuchungshaft. Ein Richter erließ gegen den 27-jährigen Svetoslav S. einen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Der schnelle Ermittlungserfolg lag vor allem an den Videoaufnahmen von der Tat, die vor anderthalb Wochen veröffentlicht worden waren. Das ist nicht unumstritten – und befeuert erneut die Debatte über mehr Videoüberwachung in Bahnen und auf Straßen. Im Internet wurde der Film millionenfach verbreitet. | Das veröffentlichte Video zeigt, wie eine Frau die Treppe zum U-Bahn-Steig heruntergeht, als ihr ein Mann unvermittelt in den Rücken tritt. Sie stürzt die Stufen hinunter. Der Täter und seine Begleiter gehen weiter. Die Tat, bei der die Frau einen Armbruch erlitt, ereignete sich bereits am 27. Oktober, die Aufnahme tauchten erst sechs Wochen später in der Öffentlichkeit auf. | Die Sequenz war wohl von einem Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe oder der Polizei weitergereicht worden, weshalb die Polizei Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz einleitete. Ein Richter sah sich schließlich gezwungen, die Aufnahmen verbunden mit einem Fahndungsaufruf offiziell freizugeben. (berliner-zeitung.de)

Kann ich auch die Polizei wegen erwiesener Untätigkeit bei der Verfolgung einer schwerwiegenden Straftat anzeigen?