Donnerstag, 8. Juni 2017

Hanno Berger

So schnell lässt mich diese Sache aus dem vorausgehenden Posting einfach nicht los! Der Schweizer Tagesanzeiger bringt ganz sachlich viel mehr zur Person und zur Sache H. B.

Der kleine deutsche Lauschangriff | Ein Anwalt im Engadin wurde im Fall Sarasin von Deutschland aus abgehört. Jetzt wehrt er sich. | Um einer möglichen Untersuchungshaft zu entgehen, übersiedelte Berger nach Zuoz im Engadin. ... | Die beiden Telefonate, die der schwerer Wirtschaftsdelikte beschuldigte Steueranwalt Hanno Berger am 18. Oktober 2014 mit einer Zürcher Geschäftsfrau führte, klangen in den Ohren heimlicher Mithörer höchst verdächtig. Berger, der aus Deutschland stammt und seit Ende 2012 in Zuoz im Engadin lebt, sprach über Ermittlungen in seiner alten Heimat gegen ihn. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Strafverfolger versuchten, in die Schweiz «reinzukommen», um auch hier gegen ihn vorzugehen. Der Steueranwalt sagte am Telefon, dass man eine Firma aus alledem völlig heraushalten solle. Den Namen der Gesellschaft nannte Berger nicht. Der Jurist bedeutete der Dame aus Zürich, sie wisse schon, welche Firma er meine. Es gehe um die graue Historie, um die geistigen Anfänge.

Und das:

Um mitlauschen zu können, bediente sich das Düsseldorfer LKA sogenannter Auslandsköpfe, über die grenzüberschreitende Telefonate laufen. Diese Verbindungsstellen liegen auf deutschem Gebiet, womit rechtlich alles in Ordnung wäre. Die LKA-Ermittler hätten nicht verbotenerweise in der Schweiz gelauscht. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte schliesslich kein Rechtshilfeersuchen nach Bern geschickt. Das hat sich Berger inzwischen vom Bundesamt für Justiz in Bern bestätigen lassen. Der Exilant hat aber noch mehr getan. Er hat diverse Unterlagen ausgegraben, darunter eine Antwort der Bundesregierung in Berlin auf eine Bundestagsanfrage der FDP aus dem Jahr 2005. ... || In dieser Drucksache 15/5199 steht, via Auslandskopf könnten nur Telefonate aus Deutschland in andere Staaten angehört werden; beim Mitschneiden von Gesprächen in umgekehrter Richtung sei ein Rechtshilfeersuchen in das betreffende Land nötig. Ein solches sei nicht erfolgt, sagt der Exilant, es seien aber Gespräche belauscht worden, bei denen er von Zuoz aus in seiner Heimat angerufen habe. Bergers Anwalt aus St. Moritz fährt in der in Bern gestellten Strafanzeige schweres Geschütz auf. Deutsche Strafverfolger hätten mithilfe deutscher Richter illegal agiert. Die Eidgenossenschaft müsse dem «entschieden Einhalt gebieten». Alles andere wäre eine «Kapitulation».

Mit juristischen Feinheiten die Verfolgung der eigenen Straftaten verunmöglichen? Ob dieses Ansinnen, dieses Hilfeersuchen der Schweiz heute noch gefällt? Und ob die FDP heute es gerne hört, dass sie da wieder mal als alte Klientel-Partei vorgeführt wird? Vor alle, wenn die Klienten 'präsumtive Steuerbetrüger' sind?