Montag, 12. März 2018

Soziale Gerechtigkeit: Tom Buhrows Gehalt

Da unten gebe ich jetzt einmal einen Kommentar in voller Länge wieder, weil die Argumentation so klar und bestechend ist. 

Vorab die Meldung, vom September 2017:

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Forum: Kultur

Tom Buhrow über sein Gehalt : "Man kann das immer weiter treiben mit dem Neid"


WDR-Intendant Tom Buhrow steht zu seinem Gehalt von 399.00 Euro pro Jahr. Wenn man immer geringere Bezahlung fordere, könnten sich am Ende nur noch Milliardäre leisten, eine öffentlich-rechtliche Anstalt zu leiten.


(spiegel.de)

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Und nun der Kommentar (nicht von mir):

grouch 21.09.2017, 00:03

75. Die Gehaltsbestimmung ist einfach

Zitat von der-junge-scharwenka: "80.000 Euro brutto? Wen bitte wollen Sie dafür bekommen? Um mal die Verhältnisse geradezurücken: Jeder halbwegs qualifizierte 30-jährige Berufsanfänger in einer überregionalen Anwaltskanzlei startet mit dem 1,5-fachen davon. Als Einstiegsgehalt."

"Um mal die Verhältnisse geradezurücken": das passende Gehalt des Intendanten ist ebenso einfach wie fair zu bestimmen. Es handelt sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts, finanziert durch etwas, das einer Zwangssteuer verblüffend ähnelt. Es bietet sich also der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes an.

Seien wir großzügig, und behandeln ihn wie einen Bürgermeister.

Rechnen wir ruhig neben den 4.500 Festangestellten die 15.000 Freien, und runden wir auf 20.001 "Einwohner" auf.

Der Bürgermeister einer Stadt zwischen 20.001 und 30.000 Einwohnern in NRW fällt in Besoldungsgruppe B4 (8060,22€/Monat) und erhält eine Aufwandsentschädigung von 319,00€/Monat, insgesamt also 8379,22€/Monat. Bleiben wir weiterhin großzügig, gestehen ihm 13 volle Monatsgehälter zu, und runden noch etwas auf, dann kommen 110.000€/Jahr heraus.

Mir fällt spontan kein Grund ein, der die zusätzlichen 289.000€ rechtfertigt.

Diskussionen über sein Gehalt in der vierfachen Höhe eines Bürgermeisters als "Neid" abzukanzeln, halte ich für eine Unverschämtheit. Zur Erinnerung: "Anstalt des öffentlichen Rechts", bei der ein angemessener Umgang mit den Beiträgen eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Referenzen:
Eingruppierungsverordnung - EingrVO
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000679

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/besoldungstabellen-fuer-beamtinnen-und-beamte
"Besoldungsordnungen A, B, R und W" als PDF Direktlink:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/anlagen_6_9_abr_undw.pdf